Bis wann kann ich mein Studium widerrufen bzw. kündigen?
An der Deutschen Hochschule haben Sie verschiedene Optionen für Widerruf oder Kündigung, wenn Sie Ihr Wunschstudium abbrechen möchten.
Mit dem von Ihnen gewählten Studienstartdatum (Immatrikulationsdatum) beginnt der Probemonat. Sie haben innerhalb des Probemonats jederzeit die Möglichkeit, Ihr Studium formlos per E-Mail zu widerrufen. Nach Beendigung des Probemonats kann der Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform (z.B. per Kündigungsantrag im Campus Management System oder per E-Mail) zu erfolgen. Beispiel: Sie beginnen Ihr Studium am 13. März, daher haben Sie bis zum 13. April Zeit, den Vertrag zu widerrufen.