Bis wann kann ich mein Studium widerrufen bzw. kündigen?
An der Deutschen Hochschule haben Sie verschiedene Optionen für Widerruf oder Kündigung, wenn Sie Ihr Wunschstudium abbrechen möchten.
Mit dem von Ihnen gewählten Studienstartdatum (Immatrikulationsdatum) beginnt der Probemonat. Sie haben innerhalb des Probemonats jederzeit die Möglichkeit, Ihr Studium formlos per E-Mail zu widerrufen. Nach Beendigung des Probemonats kann der Vertrag für Ihr Bachelor-Studium an der DHAW mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende Ihres individuellen Semesters gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform (z.B. per Kündigungsantrag im Campus Management System oder per E-Mail) zu erfolgen.
Beispiel: Sie beginnen Ihr Studium am 13. März, daher haben Sie bis zum 13. April Zeit, den Vertrag innerhalb des Probemonats zu widerrufen. Ihr individuelles Semester umfasst nun aufgrund Ihres gewählten Startdatums jeweils die Zeit vom 13. März bis 13. September sowie vom 13. September bis 13. März. Wollen Sie Ihren Vertrag kündigen, können Sie dies also entweder zum 13. März oder zum 13. September tun. Die Frist hierfür liegt drei Monate zuvor, also am 13. Dezember bzw. 13. Juni.
Eine ordentliche Kündigung einer Weiterbildung (Zertifikat) oder der MBA-Studienprogramme sind während der Vertragslaufzeit nicht vorgesehen.