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Können Rechnungen schon vor Vertragsabschluss (für steuerliche Zwecke etc.) ausgestellt werden?

Vor einem Vertragsabschluss ist an der Deutschen Hochschule keine Rechnungsstellung möglich.

Nein, an der Deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften (DHAW) stellen wir nur mit sicherer Rechtsgrundlage eine Rechnung aus. Dazu brauchen wir zum einen den rechtskräftig unterschriebenen Studienvertrag und zum anderen muss das Widerrufsrecht im Probemonat erloschen sein bzw. aufgegeben werden. Trifft dies zu, können wir eine Rechnung auch vor Ende des Probemonats ausstellen.