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Kann ich den Vertrag im Falle eines Studienabbruchs jederzeit kündigen? Oder bin ich an die komplette Studienzeit gebunden und muss alle Zahlungen leisten?

Möchten Sie Ihr Studium an der Deutschen Hochschule abbrechen, bieten wir Ihnen verschiedene Kündigungsoptionen.

Mit dem von Ihnen gewählten Studienstartdatum (Immatrikulationsdatum) beginnt Ihr Probemonat. Sie haben innerhalb des Probemonats jederzeit die Möglichkeit, Ihr Studium formlos per E-Mail zu widerrufen. Nach Beendigung des Probemonats kann der Vertrag für Ihr Bachelorstudium an der DHAW mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende Ihres individuellen Semesters gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. per Kündigungsantrag im eCampus oder per E-Mail). 

Beispiel: Sie beginnen Ihr Studium am 13. März. Daher haben Sie bis zum 13. April Zeit, den Vertrag innerhalb des Probemonats zu widerrufen. Ihr individuelles Semester umfasst nun aufgrund Ihres gewählten Startdatums jeweils die Zeit vom 13. März bis 13. September sowie vom 13. September bis 13. März. Sie können Ihren Vertrag also entweder zum 13. März oder zum 13. September beenden. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vorher bei uns eingehen.

Eine ordentliche Kündigung einer Weiterbildung (Zertifikat) oder der MBA-Studienprogramme sind während der Vertragslaufzeit nicht vorgesehen.