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Kann ich den Vertrag im Falle eines Studienabbruchs jederzeit kündigen? Oder bin ich an die komplette Studienzeit gebunden und muss alle Zahlungen leisten?

Möchten Sie Ihr Wunschstudium an der Deutschen Hochschule abbrechen, bieten wir Ihnen verschiedene Kündigungsoptionen.

Der Probemonat beginnt mit dem von Ihnen gewählten Startdatum Ihres Studiums (Immatrikulationsdatum). Während dieses Probemonats können Sie Ihr Studium jederzeit formlos per E-Mail widerrufen. Nach Ablauf des Probemonats besteht die Möglichkeit, den Vertrag erstmals mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des ersten Halbjahres zu kündigen. Danach kann die Kündigung jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, bezogen auf den Vertragsbeginn, erfolgen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail oder über einen Kündigungsantrag im Campus Management System. Ein Beispiel: Wenn Sie Ihr Studium am 13. März beginnen, haben Sie bis zum 13. April Zeit, den Vertrag zu widerrufen.