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Kann ich ein Urlaubssemester einlegen?

Urlaubssemester sind an der Deutschen Hochschule möglich.

Auf Antrag können Sie während des Studiums an der Deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften ein Urlaubssemester nehmen. Allerdings nur unter Nachweis eines wichtigen Grundes.

Mögliche Gründe für eine Beurlaubung laut Gesetz und Praxis:

  • Krankheit der Studierenden

  • Pflege naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes

  • Mutterschutz

  • Elternzeit

  • Auslandsstudium

  • Freiwilligendienst (z. B. FSJ)

  • Praktikum (sofern zu Studienzwecken und nicht curricular)

  • Unternehmensgründung

  • Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung

  • Sonstige wichtige Gründe, die mit der Hochschule abzustimmen sind, z. B. Mehraufwand im Job.

Ihre Vertragslaufzeit verlängern wir dann um den vereinbarten Zeitraum. Auch die Ratenzahlung kann für den Zeitraum Ihres Urlaubssemesters auf Antrag pausiert werden.