Kann ich mich exmatrikulieren?
An der Deutschen Hochschule können Sie Ihren Studienvertrag kündigen.
Natürlich können Sie Ihr Studium an der Deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften (DHAW) auch vorzeitig beenden, wenn es nicht mehr in Ihr Leben oder zu Ihrer Karriereplanung passt. In diesem Fall werden Sie dann exmatrikuliert. Innerhalb des Probemonats (vier Wochen ab Ihrem gewählten Studienstart) haben Sie jederzeit die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen Ihre Entscheidung für ein Online-Studium an der DHAW zu widerrufen.
Nach Beendigung des Probemonats kann der Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform (z.B. per Kündigungsantrag im Campus Management System oder per E-Mail) zu erfolgen.