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Was ist, wenn ich die Studiengebühr zu Beginn komplett zahle und dann kündige?

Zahlen Sie gleich bei Studienstart Ihre gesamten Studiengebühren und brechen Ihr Studium später ab, erhalten Sie anteilig zurück, was Sie zuviel gezahlt haben.

Selbstverständlich zahlen Sie für Ihr Wunschstudium an der Deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften (DHAW) auch nur dann, wenn Sie immatrikuliert sind. Entscheiden Sie sich - gleich aus welchen Gründen - für eine Kündigung Ihres Studienvertrags, werden Ihre Studiengebühren nur anteilig bis zum Ende der Kündigungsfrist erhoben. Bis zu diesem Zeitpunkt stehen Ihnen alle Lerninhalte und Funktionen der Lernplattform unverändert zur Verfügung, sodass Sie bis zum letzten Studientag Materialien nutzen und Prüfungen ablegen können. Danach erhalten Sie die Studiengebühren zurück, die Sie im Rahmen der Einmalzahlung über die Gebühren hinaus geleistet haben, die bis zu Ihrem Studienende fällig geworden sind.