Was passiert, wenn ich die Studiengebühr zu Beginn komplett bezahlen möchte, aber der Anrechnungsbescheid noch nicht vorliegt?
Bei fehlendem Anrechnungsbescheid leisten Sie an der DHAW eine Abschlagszahlung auf die kompletten Studiengebühren.
Da die Bearbeitungszeit des Prüfungsamtes variiert, kann es immer wieder einmal passieren, dass dieser Fall eintritt. Fehlt zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung Ihrer Einmalzahlung der kompletten Studiengebühren Ihr Anrechnungsbescheid noch, ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der Gesamtstudiengebühr innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Beachten Sie: Wenn eine Einmalzahlung ins Mahnwesen geht, kann der Einmalzahlungsrabatt aberkannt werden.