Was passiert, wenn ich die Studiengebühr zu Beginn komplett bezahlen möchte, aber der Anrechnungsbescheid noch nicht vorliegt?
Bei fehlendem Anrechnungsbescheid leisten Sie an der DHAW eine Abschlagszahlung auf die kompletten Studiengebühren.
Da die Bearbeitungszeit im Prüfungsamt variieren kann, kann es vorkommen, dass Ihr Anrechnungsbescheid zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht vorliegt. In diesem Fall zahlen Sie zunächst eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der Gesamtstudiengebühr innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Sobald der Anrechnungsbescheid vorliegt, wird der endgültige Betrag berechnet und Sie können die verbleibende Studiengebühr begleichen.
Beachten Sie: Die Rechnung für die Einmalzahlung erhalten Sie erst nach dem kostenlosen Probemonat. Zahlen Sie die Rechnung zur Einmalzahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, kann der gewährte Einmalzahlungsrabatt entfallen.