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Wie werden außerhochschulische Leistungen (z. B. berufliche Fortbildungen) im Studiengang Psychologie anerkannt?

Eine pauschalisierte Anrechnung oder Anerkennung ist für den Bereich Psychologie an der Deutschen Hochschule nicht vorgesehen.

Eine Anrechnung oder Anerkennung ist möglich, aber auf maximal 50 % der ECTS-Punkte des Studiengangs begrenzt und erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch den Prüfungsausschuss. Eine pauschalisierte Anrechnung ist für den Bereich Psychologie nicht vorgesehen.